Geschäftsnummer: | 24.436 |
Eingereicht von: | Graf Maya |
Einreichungsdatum: | 14.06.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Parlament |
Schlagwörter: | Ausstiegsplan; Tierschutz; Tierschutzgesetz; Tierversuchen; Ziele; Meilensteine; Fristen; Ausarbeitung; Ausstiegsplans; Einbezug; Wissenschaft; Industrie |
Das bestehende Tierschutzgesetz soll mit einem stufenweisen Ausstiegsplan aus belastenden Tierversuchen ergänzt werden. Der Ausstiegsplan legt verbindliche Ziele, Meilensteine und Fristen fest. Die Ausarbeitung des Ausstiegsplans soll unter Einbezug von Wissenschaft, Tierschutz und Industrie erfolgen.
Das Tierschutzgesetz legt bereits heute fest, dass Tierversuche auf das unerlässliche Mass zu beschränken sind (Art. 17) und Belastungen nur zugelassen sind, soweit diese für den Zweck des Versuchs unvermeidlich sind (Art. 20 Abs. 1). Bereits mit heutigen Technologien können eine Vielzahl der Ziele der Versuche mit Methoden ohne Tierversuche erreicht werden. Dabei zeigt sich, dass diese tierversuchsfreien Methoden in punkto Übertragbarkeit, Nutzen und Kosten dem Tierversuch deutlich überlegen sind (1). Die Entwicklung dieser Methoden schreitet kontinuierlich voran: Mit entsprechenden Massnahmen wie bspw. eine stärkere Finanzierung kann sie aber auch beschleunigt werden. Wenn die Schweiz sich vermehrt dafür einsetzt, dass tierversuchsfreie Methoden in unserem Forschungsplatz entwickelt und angewendet werden, kann sie sich auf lange Sicht als wichtige, internationale Innovatorin etablieren.
Ein verbindlicher Ausstiegsplan ergänzt das bestehende Tierschutzgesetz. Es ist das fehlende Puzzlestück, denn er liefert die nötigen Massnahmen, um Forschungszwecke tierversuchsfrei zu erreichen und somit den belastenden Tierversuch vermeidbar zu machen. Forschung soll nicht verboten werden. Im Gegenteil, sie soll innovativer und zukunftsfähiger werden. Grossbritannien hat bereits dieses Potential erkannt. Im Februar 2024 wurden verschiedene Massnahmen und eine Roadmap angekündigt (2).
Eine verbindliche Zusage zu einem stufenweisen Ausstiegsplan aus belastenden Tierversuchen ist für einen innovativen, tierversuchsfreien und zukunftsfähigen biomedizinischen Forschungsplatz Schweiz zentral. Wichtig dabei ist auch, dass die konkrete Ausarbeitung des Ausstiegsplans unter Einbezug aller relevanten Akteur:innen erfolgen muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass Wandel mitgetragen und nicht blockiert wird.
10.1002/agt2.197">https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1002/agt2.197